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Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung zur Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Antragssteller muss mindestens 1 Tag ALG 1 beziehen und einen Restanspruch an ALG 1 von mindestens 150 Tagen haben.
Sind diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt, dann steht dem Antrag nichts mehr im Wege. Die weiteren Schritte:
1. Persönliches Beratungsgespräch vereinbaren
2. Gründungszuschussantrag ausfüllen
3. Unterlagen zusammenstellen:
a. Businessplan (auf businessplsn4free.de runterladen)
b. Umsatz- und Rentabilitätsplan für mind. 3 Jahre
c. Kapital- und Finanzierungsplan für mind. 3 Jahre
d. Lebenslauf
e. fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise und ggfs. Zeugnisse
4. Tragfähigkeit prüfen und Fachkundige Stellungnahme einholen
5. Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt als Freiberufler oder beim Gewerbeamt für gewerbliche Berufe.
Achtung: Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Ob die Leistung im Einzelfall gewährt wird, liegt im Ermessen des Vermittlers, der über den Antrag auf den Gründungszuschuss ermessensfehlerfrei entscheiden muss.
Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung des Businessplans und der Finanzplanung? Und möchten sich eine kostenlose fachkundige Stellungnahme einholen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir braten Sie kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen:
Wie lange erhält man den Gründungszuschuss?
Die Dauer der Förderung durch den Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate und ist in zwei Phasen aufgeteilt. Die erste Phase dauert 6 Monate und die zweite Phase 9 Monate.
Phase 1 (6 Monate): Die Gründungszuschussleistung berechnet sich aus der Höhe Ihres ALG 1 Anspruchs zuzüglich 300 €. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Existenzgründer können auch weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
Phase 2 (9 Monate): Es wird nur noch ein Betrag von monatlich 300 € gezahlt. ALG 1 wird nicht mehr gezahlt. Haben Sie allerdings einen Restanspruch, können Sie diesen bei einer weiteren Arbeitslosigkeit nutzen. Die Weiterförderung der Phase 2 liegt wiederum im Ermessen der Arbeitsagentur. Allein aus dem Umstand, dass die Existenzgründung für die ersten 6 Monate gefördert wurde, erwächst kein Rechtsanspruch auf die Weiterförderung.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Agentur für Arbeit braucht ca. 4 Wochen für die Bewilligung oder Ablehnung.
Wie wird der Gründungszuschuss ausgezahlt?
Der Gründungszuschuss wird wie das Arbeitslosengeld rückwirkend ausgezahlt.
Wann ist die Bewilligung ausgeschlossen?
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits zuvor eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde und nach Beendigung dieser Förderung keine 24 Monate vergangen sind. Zudem erlischt der Anspruch ab dem Monat, in dem der Gründer das 65. Lebensjahr vollendet. Der Gründungszuschuss wird solange nicht geleistet, solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld, etwa wegen einer Sperrzeit, ruhen würde.
Weitere Informationen finden sich auch auf www.gruenderruf.de/gruendungszuschuss